Unsere Notariellen Leistungen

„Wer nur einen Hammer hat, für den sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.“
Mark Twain, amerikanischer Schriftsteller, 1835-1910

Notare beraten vielseitig und auf höchstem juristischen Niveau. Die Bandbreite der Beratungsleistungen umfasst die Bereiche Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht/Vermögensnachfolge, Ehe- und Familienrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie das Vereinsrecht.

Aufgrund ihrer langen und intensiven Ausbildung vor der Bestellung zum Notar verfügen sie über das Fachwissen und zudem auch die Büroorganisation, um Sie auf diesen Rechtsgebieten zu beraten und Urkunden Ihren Wünschen entsprechend zu gestalten. Und: Die Beratungsleistung ist, wenn es zu einer Beurkundung kommt, für alle Beteiligten mit den Beurkundungsgebühren abgegolten und wird nicht separat
berechnet.

Lernen Sie auf den folgenden Seiten die bei uns verfügbaren Beratungsleistungen kennen. Sprechen Sie uns bei Fragen an! Wir verfügen nicht nur über den sprichwörtlichen Hammer, sondern haben – um bei Mark Twain zu bleiben – für jedes Problem ein passendes Werkzeug