Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie im Zusammenhang mit Gründungen, Änderungen der Gesellschaftsstatuten, sowie der Veräußerung und Vererbung von Anteilen an Gesellschaften. Entscheiden Sie sich zur  Gründung einer Gesellschaft, stehen verschiedene Gesellschaftstypen zur Verfügung. Das Gesetz bietet Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zur Auswahl an.

Personengesellschaften sind

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG bzw. die GmbH & Co. KG)
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Kapitalgesellschaften sind

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) als Sonderform der GmbH
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Bei Personengesellschaften steht die persönliche Verbundenheit der Gesellschafter im Mittelpunkt der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge. Diese Gesellschaften sind auf Mitarbeit und Zusammenarbeit der Gesellschafter hin angelegt. Kapitalgesellschaften sind von ihrer Grundstruktur her gesellschafterunabhägig ausgestaltet. Nicht die persönliche Verbundenheit der Gesellschafter, sondern lediglich der Umstand, dass sie  von ihren Gesellschaftern Kapital zur Verfügung gestellt bekommt, ist prägend für diese Gesellschaftsform. Die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen kann aber auch so vorgenommen werden, dass es zu Überschneidungen der verschiedenen Gesellschaftstypen kommt. So sind vieleGesellschaften mit beschränkter Haftung personalistisch strukturiert und zahlreiche Kommanditgesellschaften kapitalistisch.

Ein für die Praxis wichtiger Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften besteht in der Gestaltung der Haftung für Verbindlichkeiten, d.h. für die Schulden der Gesellschaft. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen persönlich und unbeschränkt. Bei der Kapitalgesellschaft haften hingegen nicht die Gesellschafter, sondern allein die Gesellschaft.

Bei der Auswahl der für Sie passenden Gesellschaftsform unterstützen wir Sie. In den meisten Fällen hängt die Entscheidung wesentlich davon ab, welches Unternehmen betrieben wird, wie die Gesellschafter die Gesellschaft mit Kapital auszustatten gedenken, aber auch von steuerlichen Erwägungen.

Weitere Informationen finden Sie in der hier verfügbaren Broschüre.