Herzlich Willkommen bei Notar Dr.Rezori

Ihr Notar in Mönchengladbach-Odenkirchen

Notariellen Rat und Sachverstand bei der Gestaltung von Vereinbarungen können Sie in vielen verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens in Anspruch nehmen

In manchen Fällen ist die notarielle Form, zumeist wegen der damit verbundenden neutralen Beratung der Beteiligten durch den Notar auch vom Gesetz vorgeschrieben. Wir beraten Sie dabei und finden zusammen eine Lösung für Ihr Anliegen.

Erfahren Sie auf den nächsten Seiten mehr über unsere notariellen Leistungen und Tätigkeiten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Aktuelle News

Immobilienrecht

Die Beratung und Gestaltung von Verträgen rund um das Thema Immobilien stellt einen großen Bereich meiner notariellen Tätigkeit dar. Wegen der großen finanziellen Bedeutung einer solchen Vereinbarung für die Beteiligten ist es wichtig, hier zu einer sachgemäßen und ausgleichenden Vertragsgestaltung zwischen allen Vertragsparteien zu kommen, die Risiken vermeidet und gleichzeitig dafür sorgt, dass der Vollzug sicher und reibungslos von Statten geht.

Aber auch bei Übertragungsverträgen, also Verträgen mit denen Immobilien auf die nächste Generation übertragen werden, berate ich Sie und Ihre Angehörigen über die zu beachtenden Risiken und möglichen Abreden zu gegenseitigen Rechten und Pflichten, wie zum Beispiel Rückforderungsrechte oder Pflegeverpflichtungen. Ich suche dabei – falls dies gewünscht ist – die enge Kooperation mit Ihrem steuerlichen Berater.

Erbrecht

Der fließende und streitvermeidende Übergang von Vermögenswerten nach dem Tod einer Person ist der absolute Kompetenzbereich eines Notars. Ich gestalte mit Ihnen anhand Ihrer Vorstellungen die für Sie passende Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), die Ihnen das beruhigende Gefühl vermittelt, dass nach Ihrem Tod „die Dinge geregelt sind“. Meine Klienten wissen das zu schätzen – dDer Bereich der erbrechtlichen Beratung ist der am schnellsten wachsende Bereich. Insbesondere bei größeren Vermögen ist meistens eine enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater erforderlich.

General- und Vorsorgevollmacht

Für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit, entweder durch Krankheit, Alter oder Demenz, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen, bevor es zu spät ist. Die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht verhindert es, dass Betreuungsgerichte ein Betreuungsverfahren einleiten und einen Betreuer bestellen, den Sie nicht kennen. Ordnen Sie rechtzeitig Ihre Angelegenheiten und suchen Sie sich die Vertrauensperson aus, der Sie die Sorge über Ihr Vermögen und Ihre persönlichen Angelegenheiten, etwa im Krankenhaus, anvertrauen. Die General- und Vorsorgevollmacht des Notars ist der sichere Weg dafür und genießt aufgrund ständig fortentwickelter Beurkundungsstandards höchste Akzeptanz im Rechtsverkehr.

Patientenverfügung

Häufig wird zusammen mit der General- und Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung beurkundet. Die Patientenverfügung dokumentiert dem behandelden Arzt gegenüber Ihren Willen und legt fest, in welchen Situationen Sie keine weitere Behandlung, etwa mittels künstlicher Ernährung oder künstlicher Flüssigkeitszufuhr, mehr wünschen, sondern eine schmerzlindernde und Angst verhindernde Medikation und Behandlung vorziehen. Lassen Sie Ihre Angehörigen mit diesen Entscheidungen nicht allein, sondern dokumentieren Sie Ihren Willen in einer Patientenverfügung. Ich stehe Ihnen bei der Entwicklung und Ausformulierung einer solchen Patientenverfügung zur Seite.

Unternehmen gründen

Wenn die Entscheidung feststeht, mit einer eigenen Geschäftsidee ein Unternehmen zu gründen sollten Sie in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, der Bank und mir die richtige Rechtsform wählen. Notare beraten Sie umfassend und kompetent in rechtlichen Fragen und begleiten Sie bei Ausgestaltung des rechtlichen Gewandes Ihres Unternehmens, der Gründungphase und Verwaltung Ihrer Gesellschaft, insbesondere bei Fragen der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Durchführung von Gesellschafterversammlungen und sonstigen Fragen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

Ehe und Partnerschaft

Ich berate Sie bei der Entscheidung, ob Sie „in guten Zeiten“ einen Ehevertrag abschließen sollten. Dies ist nicht unbedingt erforderlich, dennoch gibt es Situationen der Ehepartner, in denen eine Scheidung zu nicht gewünschten vermögensrechtlichen Resultaten führen würde, die im Vorfeld angesprochen und notariell geregelt werden können.

Aber auch in der akuten Scheidungssituation ist der Rat von Notaren gefragt, etwa wenn es um Scheidungsfolgenvereinbarungen geht, die eine Trennung „im Guten“ und ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen ermöglicht. Alles was Sie in einer notariellen Vereinbarung für Ihre Scheidung regeln muss nicht im Scheidungsverfahren durch Richter entschieden werden. Das spart Zeit und die auch sonst schon genug strapazierten Nerven der Partner.